Adenion
schreibt "Titelvermittler klärt auf: Ein Titel ist ein Titel, egal ob h.c. oder durch Unistudium erworben
(NL/2838328584) Jeder verliehene Ehrendoktor (h.c.) kommt im beruflichen Werdegang immer sehr viel besser an, als sich das im ersten Moment ausmalen lässt. Ein Doktor ist aus diesem Grund alles andere als eine schnell vergessende Partyüberraschung. Denn so ein Titel kann ganz legal und offiziell auch auf der Visitenkarte geführt werden. Einer der wenigen spezialisierten und offiziellen Vermittler von Kirchentiteln ist http://title-town.eu.
Auch juristische Befürchtungen sind überflüssig, denn die durch das renommierte California Church & University Institute (CCU) zu erwerbenden Titel sind kein akademischer Grad. Hier handelt es sich um einen legalen und anerkannten kirchlichen Ehrentitel. Dieser Ehrentitel ist als erworbene Bezeichnung auch außerhalb der USA wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz durchaus öffentlich zu führen, wenn die Verwechslung mit dem akademisch erlangten Grad ausgeschlossen wird. Um die Verwechslung zu vermeiden, ist bei dem Abdruck auf der Visitenkarte oder auf dem Türschild grundsätzlich die Benennung mit Ehrentitel, Fachgebiet sowie Herkunftsland anzugeben. Schon ist die Welt in Ordnung. Und eine Bezeichnung wie Doctor h.c. of Real Estate, CCU Institute USA klingt doch hervorragend.
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Geschrieben am Montag, 30. September 2013 von Administrator