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Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze - Arbeitsrecht
LernenAdenion schreibt "Mutterschutzgesetz:Änderungen zum Jahresbeginn

Zum 1. Januar 2018 treten einige Neuregelungen zum Thema Mutterschutz in Kraft. Das Mutterschutzgesetz gilt nun auch unter bestimmten Voraussetzungen f



Hintergrundinformation:

Viele Regelungen des Mutterschutzgesetzes stammten noch aus den 1950er Jahren. Im Mai 2017 gab es deshalb eine umfassende Gesetzesreform, um den Mutterschutz zu modernisieren. Einige Neuregelungen gelten bereits seit 30. Mai, die komplette Neufassung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Der D.A.S. Leistungsservice fasst die wichtigsten



Personenkreis: Das Mutterschutzgesetz gilt ab 1. Januar 2018 auch fichterinnen, Beamtinnen und Soldatinnen gelten ab Januar Regelungen, die dem Mutterschutzgesetz entsprechen, die allerdings in anderen Gesetzen niedergelegt sind.



Arbeitgeber: Das Mutterschutzgesetz sieht ab 1. Januar 2018 zus



Nachtarbeit: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr besch



Auch Sonn- und Feiertagsarbeit ist k



Schutzfristen: Zu den bereits bekannten Regelungen geh konnte.



K

Mutterschutzgesetz vom 23. Mai 2017, BGBl. I, S. 1228







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Geschrieben am Dienstag, 12. Dezember 2017 von Administrator
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