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"Tier gefunden - was nun?" - Expertengespräch des D.A.S. Leistungsservice
LernenAdenion schreibt "Tipps für hilfsbereite Finder ausgesetzter Haustiere oder kranker Wildtiere

Ein kleiner Hundewelpe auf einem Parkplatz, ein fremdes Kistin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), gibt Antworten.





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Findet jemand ein scheinbar herrenloses Tier, darf er es nicht einfach mit nach Hause nehmen. Denn vielleicht ist das Tier nur weggelaufen und der Eigentwww.registrier-dein-tier.de oder unter www.tasso.net Gibt der Finder die Nummer in die Datenbank ein, erf





Wenn das Tier keinen Eigent



Tiere, die ihrem Herrchen oder Frauchen entlaufen sind gelten als "besitzlos", nicht aber als herrenlos. Nachdem der Finder ein Tier beim Fundamt gemeldet hat, bleibt es noch f"Verwahrung und Erhaltung" von Fundsachen anfallen, muss laut BGB die Beh"herrenlose" Tiere. Ausgesetzte Tiere etwa sind herrenlos und keine Fundsachen. Denn der Eigent





Wer beim Spaziergang ein abgemagertes Igeljunges findet oder in seinem Garten ein hilfloses Amselbaby sitzen sieht, ist oft unsicher, was zu tun ist: Der Natur ihren Lauf lassen oder das Tier in Obhut nehmen?



Wildtiere, die sich frei in der Natur bewegen, sind herrenlose Tiere, sie haben keinen Eigentder die Polizei benachrichtigen.

Anzahl der Anschl







Die Expertengesprwww.ergo.com/verbraucher bereit. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort t



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Geschrieben am Mittwoch, 22. Februar 2017 von Administrator
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